In den Promotionsordnungen vieler Universitäten und gleichgestellten Hochschulen ist ein Prädikatsexamen als eine der grundsätzlichen Voraussetzungen zur Annahme als Doktorand vorgesehen.
Während der Promotion besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich an der Hochschule zu immatrikulieren; einige Promotionsordnungen schreiben dies zwingend vor.
Für Studierende, die später begonnen haben ist diese Prüfungs- und Promotionsordnung nicht mehr relevant; für die Bachelor- und Masterstudiengänge existiert eine eigene Prüfungsordnung.
Es gelten die Bestimmungen der jeweiligen Promotionsordnung, in der festgelegt worden ist, ob Abweichungen möglich sind und, falls ja, unter welchen Bedingungen.