Von Prokrastination allgemein betroffen sein können alle Personen oder Funktionsinhaber, wie Arbeitnehmer, Beamte, Führungskräfte, Mitarbeiter, Schüler oder Studenten.
Prokrastination bezeichnet ein Verhalten, das dadurch gekennzeichnet ist, dass Aufgaben trotz vorhandener Gelegenheiten und Fähigkeiten entweder nicht oder erst nach sehr langer Zeit und dabei oft zu spät erledigt werden.
Dadurch, dass der Kontakt mit dem Arzt vermieden (Vermeidungsverhalten) oder hinaus gezögert wird (Prokrastination), kommt es zu keiner oder einer verspäteten Diagnose oder Therapie.
Im Arbeitsrecht gehören zur Schlechtleistung auch die Fälle abweichender Arbeitsintensität (Prokrastination, Bummelstreik, Langsamarbeit, passive Resistenz).
Das Ergebnis ist bei vielen von ihnen Prokrastination, d. h. die Aufschiebung der Antwort auf die Frage, welcher beruflichen Tätigkeit der Betreffende nachgehen will.
Für die akademische Prokrastination typisch ist eine hyperbelartige Verteilung der Aufgabenbewältigung in der Gesamtpopulation zwischen Zeitpunkt der Aufgabenstellung und Abgabetermin.