Liegen neben dem zu versteuernden Einkommen zusätzlich noch dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte () vor, so wird zunächst eine fiktive tarifliche Einkommensteuer für ein Einkommen von ermittelt.
Die Freistellungsmethode kann zum einen als unbedingte oder bedingte Freistellung und andererseits als Freistellung mit oder ohne Progressionsvorbehalt ausgestaltet sein.
Es wird jedoch bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes berücksichtigt (Progressionsvorbehalt) und ist deshalb in der Einkommensteuererklärung für das Jahr des Zuflusses (Zuflussprinzip) anzugeben.
Krankengeldzahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt, d. h. erhöhen u. U. die auf andere steuerpflichtige Einkünfte oder Bezüge zu zahlenden Steuern (Abs.