Produkterpressung gilt als Nachahmdelikt: Die meisten Täter werden durch Presseberichterstattungen über bereits erfolgte Produkterpressungen inspiriert.
Auch beispielsweise sogenannte Kaufhauserpressungen, in denen den betroffenen Unternehmen etwa mit Sprengstoffanschlägen gedroht wird, unterfallen in der wissenschaftlichen Darstellung aufgrund ihrer Wesensähnlichkeit dem Oberbegriff der Produkterpressung.