Wer im Namen eines anderen rechtliche Erklärungen abgibt, z. B. einen Kaufvertrag abschließt, ohne dazu bevollmächtigt zu sein, handelt als falsus procurator.
Vielleicht infolge des Abwehrkampfes gegen die Germanen, eher aber aus vorausschauenden wirtschaftsstrategischen Überlegungen wurde um 170 der südnorische Eisenbergbau unter Aufsicht eines procurator ferrariarum gestellt.
Für die organisatorischen Tätigkeiten, die das außergewöhnliche Amphitheater betrafen, wurde vermutlich das neue Amt eines procurator amphitheatrum flavianum geschaffen.
Ihnen sollten „advocaten und procurator zugeordnet und vergebens gedient“, das heißt Anwalt und Untersuchungsrichter kostenlos zur Verfügung gestellt werden.