Es ist jedoch durchaus möglich, in einem Pauschalvertrag Preisgleitklauseln für solche Umstände zu vereinbaren, wodurch der Pauschalpreis zu einem „Gleitpreis“ wird.
Allerdings findet der oben beschriebene Ecklohn dennoch weiterhin Verwendung in der Vertragsgestaltung (z. B. Preisgleitklauseln in längerfristigen Werk- oder Dienstleistungsverträgen).