Dem Aufsichtsrat werden umfassende Prüfungspflichten z. B. bei Gründung einer Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer Aktiengesellschaft auferlegt.
Sie wirken sich außerdem auf die gesetzliche Prüfungspflicht aus, da kleine Kapitalgesellschaften nicht prüfungspflichtig sind (Anlehnung an internationale Rechnungslegungsstandards).