Früher wurde ein Sachkundenachweis für Signalmittel und Signalwaffe mit einem Prüfungsnachweis (kleines Kärtchen im selben Format wie die Sportbootführerscheine), später mit einem Stempel im Sportbootführerschein bestätigt.
Es gibt derzeit keine notwendigen, allgemein anerkannten, formalen Ausbildungs- und Prüfungsnachweise, um eine Tätigkeit als Systemadministrator auszuüben.