Weiterhin ist Mathematik Bestandteil vieler Ausbildungs- und Studiengänge und hier Prüfungsgegenstand sowie auch Eignungstests und besitzt daher einen Qualifizierungsbeitrag für die berufliche Reife.
Prüfungsgegenstand ist ein Akt der öffentlichen Gewalt, durch den ein Grundrechtsträger behauptet, in seinen verfassungsmäßig garantierten Rechten verletzt zu sein.
Prüfungsgegenstand ist jede Rechtsnorm mit Außenrechtsgehalt (daher keine Überprüfung von Verwaltungsvorschriften möglich), die mit Ausnahme von völkerrechtlichen Verträgen bereits verkündet wurde.