Durch Vergleich der beiden Objekte und Klärung der Unterschiede gelangt der Abschlussprüfer zu einem Prüfungsergebnis, welches er beispielsweise durch den Bestätigungsvermerk und durch den Prüfungsbericht kundtut.
Anfang 2007 legte der Bundesrechnungshof dem Haushaltsausschuss des Bundestags einen Prüfungsbericht vor, in dem zahlreiche gravierende Verstöße der Geschäftsführer der Bundeskunsthalle von 1999 bis 2006 festgestellt wurden.
Über jede Prüfung wird ein schriftlicher Prüfungsbericht erstellt, der sowohl der geprüften Stelle als auch der Rechtsaufsichtsbehörde zugeleitet wird.
Ab Einberufung der Hauptversammlung sind im Geschäftsraum der Gesellschaft folgende Unterlagen auszulegen: Entwurf des Übertragungsbeschlusses, Jahresabschlüsse, Lageberichte (soweit diese zu erstellen sind), Bericht des Hauptaktionärs, Prüfungsbericht zur Abfindung.