Allgemeine Fahndung ist Aufgabe eines jeden Polizeivollzugsbeamten, Grundlage ist das jeweilige polizeiliche Lagebild, oft auch die polizeiliche Berufserfahrung.
Hier werden die Polizeivollzugsbeamten für die Laufbahn zum mittleren und des gehobenen Polizeivollzugsdienst ausgebildet und ein umfangreiches Fortbildungsprogramm für Polizeivollzugsbeamte aller Laufbahngruppen angeboten.
Das gilt nicht für die Beitreibung öffentlicher Abgaben und Kosten, für unaufschiebbare Maßnahmen von Polizeivollzugsbeamten oder den Widerspruch eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung.
Bereits 1992 wurde für die Polizeivollzugsbeamten und -beamtinnen die zweigeteilte Laufbahn eingeführt, in der es nur noch den gehobenen und den höheren Dienst gibt.