Alle Bereiche öffentlicher Dienstleistungen wurden in den Polizeistaat aufgesogen, in dessen Verlauf auch der organisierte Brandschutz als Polizeiaufgabe bezeichnet wurde.
Letztlich entwickelte sich der Begriff des Rechtsstaats aus diesen Überlegungen heraus als Gegenbegriff zum abzulösenden Polizeistaat, im Wesentlichen verstanden als Verfassungsstaat.
Allgemeiner gefasst werden als Staatsterror auch Formen des Polizeistaates bezeichnet, die keine rechtsstaatliche Grundlage besitzen oder deren rechtsstaatliche Grundlagen in Zweifel gezogen werden.
Sozialrecht war seit dieser Zeit also ein repressives, auf Befehl und Zwang gegründetes Polizeirecht, das vom absolutistischen Polizeistaat durchgesetzt wurde.