Der Polizeirat berät den Präsidenten in Angelegenheiten der Polizeikräfte inklusive der Finanzen, der Verwaltung und interner Angelegenheiten wie die Vergütung des Polizeidienstes.
Als Polizeirat übernahm er Aufgaben im Lagedienst der Direktion 2, ehe er in die Senatsverwaltung für Inneres und Sport als Leiter des dortigen Lagedienstes wechselte.
Der Generalinspekteur der Polizei wird vom Präsidenten ernannt und hat unter Hilfe des Polizeirates die Kontrolle über die Amtsausführung der Polizei sowie die Überwachung der Verwaltung.