Durch diese Umrechnung der starren Plankosten auf die variable momentane Istbeschäftigung erhält man die angefallenen Sollkosten, die Vorgabecharakter besitzen.
Mit steigender Beschäftigung verringert sich die Beschäftigungsabweichung und liegt bei null, wenn die Sollkosten und die verrechneten Plankosten übereinstimmen.
Damit wird ein sinnvoller Vergleich der Plankosten mit den Istkosten erreicht, um somit eine Kostenkontrolle durchführen zu können, den sogenannten Soll-Ist-Vergleich.