Er hat hier insbesondere die Aufgabe, den Vormund/Betreuer zu überwachen und bei Pflichtwidrigkeiten das Familien- bzw. Betreuungsgericht einzuschalten.
Außerdem werden die anerkannten Regeln der Technik auch im bürgerlichen Recht als Maßstab für die Bestimmung der Pflichtwidrigkeit eines Handelns, insbesondere bei der Prüfung der Fahrlässigkeit, verwendet.
Im Strafrecht haben die anerkannten Regeln der Technik große Bedeutung als Maßstab für die Bestimmung der Pflichtwidrigkeit eines Handelns, insbesondere bei der Prüfung der Fahrlässigkeit.
Bei einer Arbeitnehmer-Pflichtverletzung im Arbeitsleben kann unter Berücksichtigung aller Einzelumstände bei völlig geringfügigen und leicht entschuldbaren Pflichtwidrigkeiten – die jedem Arbeitnehmer im Laufe der Zeit passieren können – eine Arbeitnehmerhaftung ausgeschlossen sein.