Grundlage für die Bemessung der Beiträge (allgemeine Beitragsgrundlage) ist für Pflichtversicherte in der Regel der im Beitragszeitraum gebührende Arbeitsverdienst.
Das Krankengeld, die entsprechende Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, ist für Pflichtversicherte keine Zusatzversicherung, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Regelleistung und daher mit den normalen Beiträgen abgegolten.
Primär sollte ermöglicht werden, dass auf freiwilliger Basis jeder zur gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte sich durch eine kapitalgedeckte, staatlich geförderte Altersvorsorge eine Zusatzrente soll aufbauen dürfen.