Weitere stark vertretene Berufsgruppen waren die der Steinrichter und Pflasterer; dies geht zurück auf die Basaltausläufer des Vogelsberges, die das Arbeiten im Steinbruch ermöglichten.
Der Pflasterer als Garten- und Landschaftsbauer darf nicht im handwerklichen Straßenbau tätig werden, da er nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist.
In der griechischen Antike heißt er oder „Steinschichter“, noch als Sammelbegriff für Pflasterer und Fliesenleger, und verlegt etwa den Stylobat des griechischen Tempels.
Weiters werden auch Steintreppen und Tröge vom Pflasterer versetzt und, wie auch Böschungspflaster und Wildpflaster in der Flussverbauung, und Ausbesserungs- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt.