Besitzlose Pfandrechte sind die so genannten Einbringungspfandrechte; hier kommt es auf die Einbringung der Pfandsache in den Herrschaftsbereich der Vermieter, Verpächter und Gastwirte an.
Die Übergabe kann durch Aushändigung der Pfandsache an den Verpfänder geschehen, ebenso durch Übergabe aller Schlüssel zu der Räumlichkeit, in dem sich die Pfandsache befindet.
Nicht ausreichend ist hingegen die Anbringung eines Pfandsiegels an der Pfandsache, da dieses die tatsächliche Möglichkeit des Verpfänders, auf die Sache einzuwirken, nicht berührt.