In diesem Fall ist nach der öffentlich-rechtlichen Theorie das Pfändungspfandrecht mit dem Pfändungsakt entstanden, nach der gemischten Theorie erst mit Heilung des Zustellungsmangels.
Das Pfand kann sowohl durch vertragliche Vereinbarung entstehen (Verpfändung) als auch kraft Gesetzes (gesetzliches Pfandrecht und Pfändungspfandrecht).