Der 1791 verabschiedete Artikel verbietet dem Kongress, Gesetze zu verabschieden, die die Redefreiheit, Religionsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit oder das Petitionsrecht einschränken.
Als Petitionsrecht wird das Recht bezeichnet, eine Eingabe an alle Stellen und Ämter zu richten, angehört zu werden und in der Folge keinerlei Benachteiligungen befürchten zu müssen.
Mitglieder erhielten als Instrumente der direkten Demokratie ein Auskunfts-, Antrags- und Petitionsrecht in den nunmehr öffentlichen Vollversammlungen.