Widerrechtlich vorenthalten bedeutet einerseits jede Weigerung, das Kind an den Personensorgeberechtigten herauszugeben und andererseits das Zurückhalten des Kindes.
Wird eine minderjährige Person in Obhut genommen, sind die Mitarbeiter verpflichtet, unverzüglich die Personensorgeberechtigten hierüber zu unterrichten.
Wer als Personensorgeberechtigter den Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße belegt werden.