Die Träger standen unter Militärrecht, das einem kommandierenden Offizier das Recht zu maximal 24 Peitschenschlägen, 42 Tagen Gefängnis mit oder ohne Zwangsarbeit und 21 Tage Verlust des Solds gab.
Nach Ablauf der Wartezeit wird der Pödder mit kräftigem aber gefühlvollem Schwung aus dem Wasser gerissen und mit Stange und Schnur ein „Peitschenschlag“ nach hinten ausgeführt.
Die Ausführung der Strafen, z. B. Erteilen von Peitschenschlägen oder Verbrennen auf dem Scheiterhaufen, fand auf einer getrennten Veranstaltung statt.
Nach dem Peitschenschlag und dem gleichzeitig einsetzenden Trommelwirbel beginnt das Klavier, das bald zu einer Begleitfigur für die einsetzende Piccoloflöte wird, die das Hauptthema einführt.