Er beschreibt den Umstand, dass aufgrund von Unklarheit einer abgegebenen Erklärung die Notwendigkeit besteht, den tatsächlichen Parteiwillen weiter zu erforschen.
Rechtliche Belehrung und Beratung bilden das eigentliche juristische Kernstück der Vertragsgestaltung, denn schließlich ist die konkrete Vertragsgestaltung die Verwirklichung und der Ausdruck des infolge Belehrung und Beratung erklärten Parteiwillens.
Als Bedingung bezeichnet man im Zivilrecht eine durch Parteiwille in ein Geschäft eingefügte Bestimmung, welche die Rechtswirkungen des Geschäfts von einem ungewissen zukünftigen Ereignis abhängig macht.
Aus dem Kongruenzerfordernis und aus der Beachtlichkeit des hypothetischen Parteiwillens folgt, dass das Ersatzgeschäft in seinen Wirkungen nicht über diejenigen des wirklich gewollten Geschäfts hinausgehen darf.