Das Landesschiedsgericht ist ein Schlichtungsverfahren, das Streitigkeiten unter Mitgliedern schlichten soll, welche für das Parteiinteresse von Bedeutung sind.
Im Jahre 1914 schloss er sich auch formell der Reformpartei an, tat sich jedoch nicht als Verfechter der Parteiinteressen hervor und freundete sich mit Politikern verschiedener politischer Strömungen an.
Ihm obliegt seitdem die Vertretung der Parteiinteressen nach außen sowie die Umsetzung der politischen Beschlüsse des Bundesvorstandes und des Parteiprogramms.
Die Institutionen, vor allem im wirtschaftlichen Bereich, waren durch das sozialistische System quasi von außen auferlegt worden, sie wurden im Parteiinteresse kontrolliert.
Diese Doppelfunktion brachte mit den gewissen Widerspruch mit sich, im Legislativrat eine eher über Parteiinteressen stehende Rolle als Sprecher innezuhaben und zugleich Mitglied einer konservativen Regierung zu sein.
1934 wurde er zum Rücktritt als Gauobmann und Mitglied der Einstweiligen Kirchenleitung gedrängt, weil er nicht scharf genug die Parteiinteressen durchsetzte.