Durch die Beförderung der Post mit den neu erbauten Eisenbahnen und der damit verbundenen billigeren Beförderungsweise war schon 1842 auf einigen Strecken versuchsweise eine Ermäßigung der Paketgebühr auf 1½ Pf.
Für dringende Pakete wurde statt der bisher gültigen dreifachen Paketgebühr, neben der einfachen Gebühr für gewöhnliche Pakete, ein Zuschlag von 100 RPf.