Während die Beteiligten beim Organstreit über Organkompetenzen streiten, besteht zwischen den Beteiligten des Bund-Länder-Streit Uneinigkeit über die Verbandskompetenz.
Hier stellt sich die Frage nach der Organkompetenz, also wann die Verwaltung tätig werden darf und wann ein Parlamentsgesetz erforderlich ist (Vorbehalt des Gesetzes).