Auf institutioneller Basis bestehen für die Abgrenzung drei Hauptkriterien: spezifische Funktionen, spezifischer Organisationsaufbau und spezifische Gerichtsbarkeit der Verwaltung.
Eine Stellenbeschreibung ist die verbindliche und in einheitlicher Form abgefasste Festlegung der Eingliederung einer Stelle in den Organisationsaufbau.
Die Gruppe bemühte sich um einen Organisationsaufbau und sammelte beispielsweise Unterschriften; sie kam schließlich zum Ergebnis, ihre Ziele am besten als Partei verfolgen zu können.
Zur Struktur des Netzwerkes zählt die physische Konfiguration und der institutionelle Organisationsaufbau, zu dem unter anderem auch das Franchising zählt.