Erweist sich ein Ordensträger durch sein Verhalten der Ehrung unwürdig oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, kann der Ministerpräsident die Verleihung widerrufen.
Großkreuze mit Brillanten wurden mehrfach an besonders verdiente Feldherren verliehen, während Ritterkreuze mit Brillanten an Ordensträger aus Anlass ihres 40-jährigen (oder mehr) Aufnahmejubiläums übergeben wurden.
Erweist sich ein Ordensträger als unwürdig, so kann die Auszeichnung nach Anhörung des Ordensrates und auf begründeten Vorschlag des Ministerpräsidenten vom Staatspräsidenten aberkannt werden.
Der Orden kann ehrenhalber auch an ausländische Personen verliehen werden; sie werden zur Höchstzahl nicht mitgezählt und die Anzahl ausländischer Ordensträger ist nicht beschränkt.
Gewöhnlich kamen (oder kommen) die Ordensträger an einem bestimmten Tag zum jährlichen Ordensfest zusammen, das häufig aus einem Kirchgang im Ordensornat sowie einer Versammlung und einem Festmahl besteht.