Für die Bereitstellung des notwendigen Kapitals zur Vorfinanzierung des Objektes wird im Optionskauf-Modell Zuteilungsmathematik nach dem Bausparprinzip verwendet.
Die geleistete Einlage in Form der Genossenschaftsanteile kann mit zum Optionskauf eingesetzt werden oder wird bei Kündigung der Mitgliedschaft zurückgezahlt.