Für eine gültige Abstimmung waren jedoch zu wenige Abgeordnete im Plenum, nachdem sich mehrere Oppositionspolitiker nicht als anwesend registriert hatten.
Zu diesem Zweck dienten Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und der Meinungsfreiheit, aber auch die Einbindung führender Oppositionspolitiker in den Staatsapparat, beispielsweise durch hochrangige Botschafterposten im Ausland.
Er wurde wiederholt von Oppositionspolitikern wegen übertriebenen Alkoholkonsums bei offiziellen Anlässen kritisiert und überstand ein Amtsenthebungsverfahren.