Allerdings ist zu beachten, dass auch die – zulässige – Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis durch ein Strafgericht die Wirkung einer Nutzungsuntersagung für das Inland hat.
Zudem verbietet das Fahrverbot die Teilnahme mit allen Kraftfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr, während sich eine Nutzungsuntersagung lediglich auf diejenigen Fahrerlaubnisklassen beziehen kann, die im Führerschein ausgewiesen sind.
Eine Nutzungsuntersagung ist ein von einer deutschen Behörde erlassener Verwaltungsakt, mit dem die Nutzung eines Rechts ausnahmsweise untersagt wird, wenn das Recht nicht komplett entzogen werden kann.