In der Abwägung zwischen Nutzungsinteressen und Naturschutzinteressen laufen letztere allerdings häufig Gefahr, „weggewogen“ zu werden, wie Kritiker es ausdrücken.
Zum Ausgleich der Nutzungsinteressen zwischen Naturschutz und Angelsport wurde im Jahr 2006 eine freiwillige Vereinbarung zur Angelnutzung geschlossen.
Allerdings konkurrieren andere Nutzungsinteressen (in diesem Gebiet hauptsächlich zusätzliche Pferdeställe, attraktive Wohnbauflächen und Straßenausbau) weiterhin mit der Renaturierung.
Diese Schutzgebietskategorie soll den Vorrang der Natur vor verschiedenen Nutzungsinteressen gewährleisten und ist dem Gedanken an einen Biotopverbund verpflichtet.