Nach friesischem Recht bei Diebstahl von Kultgegenständen, salfränkischem Recht bei Vergehen von Knechten und Diebstahl nach erfoltertem Geständnis und bei geschlechtlichen Vergehen (Notzucht, Verkehr mit fremder Magd).
Die Beamten trauten ihm das Verbrechen auch zu, da er bereits mehrere Jahre wegen Notzucht, Einbruch und schwerer Körperverletzung im Gefängnis verbracht hatte.
Letzteres wurde auch Centgericht genannt und war als das höhere Gericht zuständig für Straftaten wie Mord, Diebstahl, Notzucht und fließende Wunden und verhängte Leib- und Lebensstrafen.
Diese waren für die Rechtsprechung bei Totschlag, Verstümmelung, Heerwerk, Notzucht, Verwundung, Freiheitsberaubung und Streitigkeiten um Feldscheiden verantwortlich.