Neben der Liquiditätspolitik haben die Notenbanken auch mit der Zinspolitik auf die sich zuspitzende Finanzkrise und die damit verbundene Verschärfung der Wachstumsrisiken reagiert.
Die Entscheidung über derartige Hilfen liegt grundsätzlich im Ermessen der jeweiligen nationalen Notenbank, die auch die unmittelbaren Risiken und Kosten der Maßnahme trägt.
Welches Verfahren zur Anwendung kommt, hängt von den Gepflogenheiten der jeweiligen nationalen Notenbank ab, über die die Transaktion abgewickelt wird.
Der deutsche Bankenmarkt setzte sich bis zur Gründerzeit aus Privatbankiers, Sparkassen und anderen Instituten wie Genossenschaftsbanken und Notenbanken zusammen.
Dabei galt das Proportionalsystem mit Dritteldeckung, wonach die Notenbank einen Goldvorrat halten musste, dessen Wert einem Drittel der umlaufenden Geldmenge (Münzen und Banknoten) entsprach.