Der Patentnichtigkeitsprozess führt dann zur (vollständigen oder teilweisen) Nichtigerklärung des Patents, wenn mindestens einer der gesetzlichen Nichtigkeitsgründe (siehe unten) gegeben ist.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zu befürchten ist, dass die Nichtigerklärung des angegriffenen Gesetzes den Verfassungsverstoß vertiefen würde.
Denn er wird gegen jedes der beiden Schutzrechte ein separates Verfahren anstrengen müssen, wenn er ihre Löschung bzw. Nichtigerklärung erstreiten will.
Für Kinder, die nach der Eheschließung und vor Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe der Mutter geboren werden, stellt das Gesetz eine Ehelichkeitsvermutung auf.