Das den Bergordnungen zugrunde liegende Direktionsprinzip der Bergämter wurde durch ein Inspektionsprinzip ersetzt, das Gewerbefreiheit, Selbstverwaltung und die Nichteinmischung in die Privatwirtschaft garantierte.
Er verpflichtete sich zur Aufrechterhaltung des internationalen Friedens, durch die Politik der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten.
Menschenrechtsbeobachtung muss dem Grundsatz der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des Konflikts, der Neutralität im Konfliktkontext und der politischen Unabhängigkeit folgen.
Die Menschenrechtsorganisation, die den Friedensprozess auf der Grundlage aktiver Gewaltfreiheit ergreifen will, ist den Grundsätzen der Gewaltfreiheit, der Unabhängigkeit, der Unparteilichkeit und der Nichteinmischung verpflichtet.