Gegen den Freund des Täters, den er zwei Stunden vor der Schießerei getroffen hatte, wurde wegen Verdachts auf Nichtanzeige einer geplanten Straftat als Mitwisser ermittelt.
Einen Antrag, im Falle der Nichtanzeige der Verteidigungsbereitschaft durch den Beklagten ein Versäumnisurteil zu erlassen, empfiehlt sich bereits in der Klageschrift zu stellen.