Da die Regelungen hinsichtlich des diskriminierungsfreien Netzzugangs immer wieder zu Auseinandersetzungen führten, wurde dem Eisenbahnbundesamt 2001 die Aufgabe einer Regulierungsbehörde zugewiesen.
Die Ausweitung des Netzzugangs auf alle Stromendverbraucher ist fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen, wobei diese Ausweitung dem fakultativen Referendum unterliegt.
Die Beistellung war auf dem deutschen Energiemarkt nur eine befristete Vorstufe zum diskriminierungsfreien Netzzugang mittels sogenannter Durchleitung.