Die Einziehung des Wertersatzes ist eine Maßnahme strafähnlichen Charakters, auf die als Nebenstrafe zu erkennen ist, falls die primär gebotene Einziehung nicht (mehr) möglich ist.
Begnadigung ist der Erlass, die Umwandlung, die Ermäßigung oder die Aussetzung einer rechtskräftig verhängten Strafe, Nebenstrafe, Disziplinarstrafe oder Geldbuße bei Ordnungswidrigkeiten.
Die Strafvereitelung bezieht sich nicht nur auf Strafen (auch Nebenstrafen wie das Fahrverbot), sondern auch auf andere Maßnahmen wie die Maßregeln der Besserung und Sicherung, den Verfall oder die Einziehung.
Während der Begriff Nebenstrafrecht eine bestimmte Rechtsmaterie bezeichnet, handelt es sich bei einer Nebenstrafe um die mögliche rechtliche Folge einer Straftat (neben der Hauptstrafe).