Der Betrag des steuerlichen Einlagekontos wird jährlich vom Finanzamt in einem Bescheid gesondert festgestellt, es taucht nicht in der Bilanz auf, sondern ist vielmehr eine steuerliche Nebenrechnung.
Die Kosten- und Leistungsrechnung ist nicht systemimmanent in die Doppik integriert, sondern hier ebenso eine Nebenrechnung wie in der Kameralistik und aus beiden Finanzbuchhaltungen her ableitbar.
Die sektorale Vermögensverteilung ist ein Ergebnis der Vermögensrechnung nach Wirtschaftssektoren, einer Nebenrechnung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.