Ein Vertreter der Nebenklage, der fünf Jahre Haft gefordert hatte, kündigte Revision vorm Bundesgerichtshof an, da die Aufklärung des Unglücks nicht ausreichend erfolgt sei.
In diesem Fall kann sich der Anzeigeerstatter dem Verfahren auch dann als Nebenkläger anschließen, wenn das angeklagte Delikt eigentlich nicht zur Nebenklage berechtigt (Abs.