Als Sachbezug (, oder,) bezeichnet man Einnahmen, die nicht in Geld bestehen oder geldwerte Vorteile, die den Empfänger bereichern, oder den Naturallohn.
Instleute in Nord- und Nordostdeutschland waren vertraglich an einen Grundeigentümer gebundene Tagelöhner, die für Wohnung, Geld- und Naturallohn arbeiteten.