Die zentrale Reglementierung sah vor, dass alle Veröffentlichungen unter 20 Bogen, d. h. 320 Seiten einer Vorzensur unterlagen; umfangreichere Schriften mussten sich einer Nachzensur unterziehen.
Mit der Zeit bildete sich immer stärker eine freiwillige Vorzensur heraus, da Verlage ihre Manuskripte vermehrt vor der Drucklegung freiwillig zur Prüfung einsandten, um einer Nachzensur zu entgehen.
Als gängiger und von daher problematischer bewerten viele die Praxis der sogenannten Nachzensur, bei der erst nach Erscheinen einer Publikation einschränkende Maßnahmen erfolgen.