Vor Inkrafttreten des Altersgeldgesetzes wurden für Bundesbeamte, Richter im Bundesdienst und Berufssoldaten bei Ausscheiden eine verpflichtende Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt.
Das Altersgeld ist höher als die gesetzliche Rente im Alter, unter anderem weil bei der Nachversicherung nur die relativ geringen Bruttobezüge der Beamten berücksichtigt werden.
In Abgrenzung zu den Ersatzzeiten zählen hierzu nicht Zeiten, für die eine Nachversicherung durchgeführt worden ist, ebenso wenig Zeiten, für die eine Nachversicherung mangels Antragstellung ausgeblieben ist.
Dies führt bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis mit einer Nachversicherung zu einer Benachteiligung, da die Anstellungskörperschaft bei der Nachversicherung nur die tatsächlich gezahlte Bruttovergütung nachversichert.
Vor Inkrafttreten des Altersgeldgesetzes wurden für diese Personengruppen bei Ausscheiden eine verpflichtende Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt.