In mühseliger Kleinarbeit und mit Nachbarschaftshilfe wurde die Farbschicht entfernt, bis sich das Kunstwerk wieder im freundlichen Ton des natürlichen Eichenholzes zeigte.
Zwischen 1721 und 1733 wurde eine Nachbarschaftshilfe bei Schäden aus Feuerbrünsten, Drau- und Wildbachüberschwemmungen eingerichtet, die noch heute als „Nachbarschaft“ bekannt ist.
Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn im Rahmen von Nachbarschaftshilfe oder unter Bekannten ein Schaden verursacht und der Haftpflichtversicherung gemeldet wird.
Leistungen der Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer (Lohnfortzahlung, betriebliche Altersvorsorge oder betriebliche Gesundheitsvorsorge) können hiervon ebenso erfasst werden wie Leistungen unter natürlichen Personen (etwa Spenden, Nachbarschaftshilfe).