Jede Einwirkung im Sinne des Nachbarrechts, die von einem Nachbargrundstück ausgeht, muss jedoch von der Willens- und Machtsphäre des störenden Nachbarn ausgehen.
Die im Universitätslehrgang zu vermittelnden Inhalte reichen vom Miet- und Wohnungseigentumsrecht, über das Makler-, Bau- und Nachbarrecht bis hin zum Steuer- und Gebührenrecht.