Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst die Höhe bestimmter Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Unterhalt, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld.
Außerdem erhalten sie während des allgemeinen Beschäftigungsverbotes (grundsätzlich sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt) den von ihnen ausgezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in voller Höhe erstattet.
Konkret bedeutet das, dass Frauen alle Bildungswege offenstehen sollten, dass sie einen Beruf ihrer Wahl ergreifen sollten und als Mutter ein Mutterschaftsgeld erhalten.
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall und bei Beschäftigungsverboten auf Grund des Mutterschutzgesetzes, für Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld sowie für bestimmte Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
Ansprüche bestehen auch bei Schwangerschaft, Mutterschaft (Mutterschaftsgeld und häusliche Pflege) und zur Familienplanung sowie bei rechtmäßigen Schwangerschaftsabbrüchen.
Der Antrag für Mutterschaftsgeld kann erst mit der Bescheinigung eines Arztes oder Hebamme über den voraussichtlichen Geburtstermin bei der Krankenkasse gestellt werden.
Das Mutterschaftsgeld ist eine Entgeltersatzleistung für erwerbstätige Frauen während der Zeit der gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Entbindung.
Außerdem erhalten sie während der Mutterschutzfrist (grundsätzlich 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt) den von ihnen ausgezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in voller Höhe erstattet.