Mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ist der Versuch unternommen, bei Streitigkeiten beschränkt auf den Bereich des Kapitalanlagemarktes bei vielen potentiell Geschädigten Musterklagen durchzuführen zu können.
Seit 2008 hat die Umwelthilfe in einigen Städten Musterklagen betroffener Bürger unterstützt, mit deren Hilfe Fahrverbote gegen Dieselfahrzeuge mit hohem Partikelausstoß durchgesetzt wurden.