Wenn ein Moscheeverein als gemeinnützig anerkannt ist, sind Spenden in gleicher Weise steuerlich abziehbar wie entsprechende Zuwendungen an öffentlich-rechtliche Körperschaften oder andere gemeinnützige Einrichtungen.
Treffpunkte mit Beratung werden vom Familienzentrum des katholischen Kindergartens, dem tamilischen Verein, dem Moscheeverein und der polnischen Mission angeboten.
Die bei der Gründungsveranstaltung gestellte Frage nach der Mitgliedschaft zweier vom Verfassungsschutz beobachteten Moscheevereine beantwortete ein Rechtsbeistand mit der Erklärung, dass es wichtig sei, auch schwierige Moscheegemeinden mit einzubeziehen.
Diese bilden jedoch keinen einheitlichen Verband, sondern sind gemäß der nationalen Zugehörigkeit ihrer Mitglieder als türkische, bosnische, marokkanische und sonstige Moscheevereine organisiert.