Berliners 1966 erstattete Strafanzeige wegen Mordverdachts hatte Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Folge, die aber, trotz widersprüchlicher Aussagen und vieler Ungereimtheiten, bereits 1967 wieder eingestellt wurden.
Die Parlamentarier erfuhren erst aus den Medien, dass gegen einen Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes wegen Mordverdachts ermittelt worden war.